Der Sperrvermerk in der Bewerbung

Bedenkenlos zum Jobwechsel

Sperrvermerk

© Heinzgerald

Unzufriedenheit im Berufsleben ist der Hauptbeweggrund für Arbeitnehmer, den Job bzw. das Unternehmen zu wechseln. Als ob die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz noch nicht schwierig genug wäre, ist die Bewerbung aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis ein noch größeres Übel.

Sie befürchten, dass Ihr Chef von Ihrem geplanten Ausstieg Wind bekommt und daraufhin verärgert reagieren könnte? Ein Sperrvermerk in Ihrer Bewerbung ermöglicht Ihnen einen bedenkenlosen Jobwechsel.

Platzierung & Intention des Sperrvermerks

Wenn Personaler die geheimen Pläne eines Angestellten hinsichtlich des Ausstiegs aus dem Beschäftigungsverhältnis erst bemerken, wenn dieser sich aktiv bei anderen Unternehmen bewirbt, reagieren nicht wenige Arbeitgeber nachtragend. Sie erfahren es nicht persönlich von Ihrem Mitarbeiter, sondern von einem anderen Arbeitgeber, welcher sich nach ihrem Angestellten erkundigt. Mit einem Sperrvermerk können Sie genau dies vermeiden, da Sie darum bitten, dass Ihre Bewerbungsanfrage vertraulich behandelt wird.

Ein Angestellter hat grundsätzlich das Recht auf eine anderweitige Bewerbung, ebenso wie der Arbeitgeber seine Angestellten nicht generell über jegliche Veränderung innerhalb des Unternehmens in Kenntnis setzen muss.

Zieht ein Sperrvermerk negative Konsequenzen mit sich?

Nein. Die Verwendung eines Sperrvermerks in der Bewerbung ist absolut regelkonform und unbedenklich für jeden Angestellten, um den Schutz von Daten und Inhalten seiner Bewerbung zu gewährleisten.

Ein Sperrvermerk ist im Großen und Ganzen keine aufwendige Angelegenheit. Im Grunde genommen handelt es sich bei ihm lediglich um einen Satz zum Abschluss der Bewerbung, welcher inzwischen quasi als standardisiert betrachtet werden kann.

Was ist bei einem Sperrvermerk zu beachten?

Die richtige Platzierung und Formulierung des Sperrvermerks ist entscheidend. Er darf weder zu forsch wirken noch in der Bewerbung untergehen. Damit der Sperrvermerk wahrgenommen und nicht überlesen wird, sollte er idealerweise an zwei verschiedenen Stellen eingefügt werden:

Der Sperrvermerk in der E-Mail
(im Falle einer Online-Bewerbung):

Beispiel für einen Zusatz im Betreff oder Text der E-Mail:

„Bitte vertraulich behandeln!“

Der Sperrvermerk am Ende des Bewerbungsschreibens:

Beispiel für eine gute Formulierung:

„Da ich mich aktuell in ungekündigter Anstellung befinde, bitte ich Sie, diese Bewerbungsanfrage vertraulich zu behandeln.“

Sperrvermerk und Anonymisieren des Arbeitgebers

Je nach Tätigkeit und Arbeitgeber kann es zudem hilfreich oder gar notwendig sein, noch einen Schritt weiter zu gehen. Das Anonymisieren des aktuellen Arbeitgebers im Lebenslauf und dem Bewerbungsschreiben erfolgt, indem dieser nicht namentlich genannt, sondern umschrieben wird.

Ein Beispiel könnte folgendermaßen aussehen: In der Bewerbung wird aus der Daimler AG wird „ein renommierter deutscher Automobilhersteller“.

Viele Studenten schreiben ihre Abschlussarbeit in Verbindung mit der Tätigkeit in einem Unternehmen. Das bedeutet, dass Unternehmen ein wissenschaftliches Thema anbieten oder in Rücksprache mit Ihren Studierenden erörtern. Das Thema hat in den meisten Fällen einen erhöhten Praxisbezug und nicht selten einen wissenschaftlichen Forschungshintergrund.

Wenn ein Studierender in ein Forschungsprojekt einbezogen wird, bei dem die Geheimhaltung zum Schutz vor der Konkurrenz gewährleistet sein muss, besteht das Unternehmen meist auf einen Sperrvermerk in der Abschlussarbeit bzw. auf Diskretion im nachgehenden Bewerbungsvorhaben ihrer Studenten. Schließlich müssen sie ihre Betriebsgeheimnisse schützen. Die Abschlussarbeit unterliegt dabei zudem einer Sperrfrist, welche zuerst verstreichen muss, bevor diese veröffentlicht werden darf.

Verschwiegenheitspflicht für Arbeitgeber

Sofern ein Sperrvermerk in eine Bewerbung integriert wurde, besteht eine Verschwiegenheitspflicht für den kontaktierten Arbeitgeber. Sollte der Sperrvermerk dennoch missachtet werden und das aktuelle Unternehmen etwas von der Bewerbung mitbekommen bzw. ein Kontakt zwischen den Arbeitgebern stattfinden, kann der Bewerber im Falle von schwerwiegenden Konsequenzen Anspruch auf Schadensersatz stellen.

Ein Verstoß dieser Art kann jedoch nur selten zurückverfolgt werden. Es steht allerdings fest, dass sich die meisten Unternehmen an den Sperrvermerk halten und Bewerbungsanfragen vertraulich behandeln.

 

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