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Bewerbungskosten absetzen in Österreich (2026)

Bewerbungskosten können Sie in Österreich – unabhängig vom Erfolg der Bewerbung – im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend machen. Gemeint sind damit alle Kosten, die im Zuge Ihres Bewerbungsprozesses anfallen. Für die meisten Arbeitnehmer gilt dabei ohnehin automatisch die Werbungskostenpauschale von 132 Euro pro Jahr. Erst wer mehr an tatsächlichen Kosten hat, muss diese im Detail nachweisen.  

Welche Bewerbungskosten kann ich steuerlich absetzen?

Bewerbungskosten fallen unter die Werbungskosten. Diese sind im österreichischen Einkommensteuergesetz 1988 (EStG) geregelt. Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. um Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Dazu zählen neben den Kosten für die Materialien und Erstellung von Bewerbungsunterlagen auch weiterführende Kosten, die im Rahmen des Bewerbungsprozesses anfallen können.

Büromaterialien

Darunter fallen Materialien, die Sie zum Erstellen Ihrer Bewerbungsunterlagen benötigen.


Folgende Materialien können Sie von der Steuer absetzen:

  • Bewerbungsmappen und Präsentationsmappen

  • Bewerbungsdesigns

  • Schreib- und Klebematerial

  • Briefumschläge, Briefpapier und Briefmarken (Porto)

  • Papier- und Kopierkosten

  • Drucker und Druckerpatronen

  • Klarsichtfolien und -hüllen

  • Computer / Laptops

Bei Druckern, Computern und anderen Elektrogeräten, die auch für den privaten Gebrauch verwendet werden können, müssen Sie nachweisen, dass Sie diese aufgrund des Bewerbungsprozesses anschaffen mussten.

Reisekosten

Haben Sie zu einem Unternehmen einen weiten Anfahrtsweg, können Sie die Reisekosten absetzen.


Zu den Reisekosten zählen folgende Ausgaben:

  • Fahrtkosten

  • Parkgebühren
  • Übernachtungskosten
  • Verpflegungskosten
  • Fahrkarten
  • Stadtpläne
  • Umzugskosten
  • Taxikosten

Recherchemittel und Print

Um eine professionelle Bewerbung einreichen zu können und sich optimal auf den Stellenmarkt vorzubereiten, benötigen Sie entsprechendes Recherchematerial und Zugang zu Infomaterial.


Folgende Recherchemittel können Sie steuerlich absetzen:

  • Fachzeitschriften

  • Fachbücher

  • Job-Magazine

  • Bewerbungsratgeber

  • Internet- und Telefonkosten
  • Zeitungen und Zeitschriften zur Stellensuche

Bewerbungsservice

Auch Dienstleistungen rund um die Bewerbung sind absetzbar.


Dienstleistungen, die Sie steuerlich absetzen können:

Stress bei der Bewerbung? Wir helfen Ihnen!

Entgehen Sie einem stressigen Bewerbungsprozess und nutzen Sie unseren professionellen Bewerbungsservice zur Erstellung von individuellen Bewerbungsunterlagen. Dieser ist ebenfalls von der Steuer absetzbar. Bewahren Sie einfach die von uns erstellte Rechnung als Beleg auf und fügen Sie ihn der Arbeitnehmerveranlagung bei.

Bewerbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung angeben

In Österreich geben Sie Ihre Bewerbungskosten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (früher: Lohnsteuerausgleich) an. Das geht entweder elektronisch über FinanzOnline oder in Papierform mit dem Formular L1. Bis zu 132 Euro Werbungskosten pro Jahr berücksichtigt das Finanzamt automatisch, ohne dass Sie dafür etwas eintragen müssen. Liegen Ihre tatsächlichen Werbungskosten (inklusive Bewerbungskosten) darüber, tragen Sie den übersteigenden Betrag in FinanzOnline unter dem Punkt „Werbungskosten" ein bzw. im Formular L1 an der entsprechenden Stelle.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Wenn Sie die nachfolgenden Schritte befolgen und Ihre Arbeitnehmerveranlagung entsprechend vorbereiten, sollten Sie Ihre Bewerbungskosten erfolgreich von der Steuer absetzen können.


Die einzelnen Schritte dabei sind:

  • Belege für angefallene Bewerbungskosten sammeln und auflisten. 

  • Belege ggf. digitalisieren, um sie bei Rückfragen des Finanzamts griffbereit zu haben.

  • Prüfen, ob Ihre gesamten Werbungskosten über der automatischen Pauschale von 132 Euro liegen (erst dann lohnt sich der Einzelnachweis).

  • In FinanzOnline unter „Arbeitnehmerveranlagung" die Werbungskosten eintragen (bzw. im Formular L1 die entsprechende Kennzahl ausfüllen).

  • Bei vielen Einzelposten eine separate Aufstellung als Beilage hochladen bzw. beilegen.

Arbeitnehmerveranlagung fristgerecht einreichen

Sie haben fünf Jahre Zeit, um Ihre Bewerbungskosten rückwirkend geltend zu machen. Wer hingegen zur Pflichtveranlagung verpflichtet ist (etwa bei mehreren gleichzeitigen Dienstverhältnissen), muss eine fixe Frist einhalten: in der Regel endet diese am 30. April (bei Einreichung in Papierform) bzw. am 30. Juni (elektronisch über FinanzOnline) des Folgejahres.

Kann ich Bewerbungskosten ohne Belege absetzen?

Bis zur Werbungskostenpauschale von 132 Euro pro Jahr verlangt das Finanzamt keinen Nachweis. Kosten bis zu diesem Betrag werden automatisch berücksichtigt, unabhängig von tatsächlichen Kosten.


Wenn Ihre Werbungskosten, die Sie geltend machen wollen, den Betrag von 132 Euro übersteigen, sind grundsätzlich Belege erforderlich.


Eine der deutschen „Nichtbeanstandungsgrenze" vergleichbare informelle Kulanzregelung ist für Österreich nicht in vergleichbarer Form dokumentiert

Sie können auch Berechnungsprogramme im Internet verwenden, um im Vorhinein abzuschätzen, welchen Betrag Sie möglicherweise durch das Absetzen Ihrer Werbungskosten zurückerstattet bekommen können.

Alternativen zur Arbeitnehmerveranlagung

Neben der Arbeitnehmerveranlagung gibt es zwei weitere Möglichkeiten, sich Bewerbungskosten zurückzuholen: den Arbeitgeber und das AMS. Bereits erstattete Kosten dürfen Sie nicht zusätzlich als Werbungskosten geltend machen.

Übernahme der Bewerbungskosten durch Arbeitgeber

Lädt Sie ein Unternehmen ausdrücklich zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch ein, muss es laut Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH) grundsätzlich die dafür notwendigen Kosten (etwa Anfahrt und Übernachtung) übernehmen.


Das Unternehmen kann die Übernahme ablehnen, wenn es bereits bei der Einladung ausdrücklich darauf hingewiesen hat, keine Kosten zu erstatten. Lassen Sie sich die Kostenübernahme am besten schriftlich bestätigen.

Erstattung der Bewerbungskosten durch das AMS

Das AMS bietet keine pauschale Bewerbungskostenerstattung, sondern die sogenannte Vorstellungsbeihilfe. Sie richtet sich an Arbeit- und Lehrstellensuchende sowie Personen in Schulungsmaßnahmen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden und für ein Vorstellungsgespräch außerhalb ihrer Region anreisen müssen.

 

Übernommen werden anteilig Fahrt-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten. Es besteht kein Rechtsanspruch. Die Entscheidung liegt im Ermessen der zuständigen AMS-Betreuer. Stellen Sie den Antrag unbedingt vor dem Gesprächstermin, persönlich beim AMS oder über Ihr eAMS-Konto.

Weitere häufig gestellte Fragen zum Absetzen der Kosten

Kann ich die Bewerbungskosten meiner Kinder absetzen?

Nein. Die Kosten Ihres Kindes werden bereits über die Familienbeihilfe sowie den Familienbonus Plus steuerlich berücksichtigt. Ihr Kind kann eigene Bewerbungskosten nur in der eigenen Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.

Kann ich Werbungskosten für das Studium / die Ausbildung absetzen?

Fortbildungskosten, die der Verbesserung im bereits ausgeübten Beruf dienen, sowie umfassende Umschulungskosten sind grundsätzlich als Werbungskosten absetzbar.


Bei einem Erststudium bzw. einer Erstausbildung gelten in Österreich eigene, differenziertere Regeln als in Deutschland.


Kann ich Werbungskosten ohne Einkünfte absetzen?

Ja, sogenannte vorweggenommene Werbungskosten werden grundsätzlich auch in Österreich anerkannt.


Sie können Bewerbungskosten also auch dann geltend machen, wenn Sie (noch) keine oder nur geringe Einkünfte haben.

Was zählt als Beleg, um Kosten steuerlich geltend zu machen?

Dazu zählen Quittungen und Kassenbelege für Materialien, Dienstleistungen oder Reisetickets, Kopien Ihrer Bewerbungsschreiben inklusive Versanddatum, Antwortschreiben der Unternehmen sowie die Bestätigung des Betriebs über Ihre Entfernung zum Ort des Vorstellungsgesprächs.

Was bedeutet Pauschalbetrag?

In Österreich ist damit meist die Werbungskostenpauschale von 132 Euro pro Jahr gemeint, die das Finanzamt automatisch berücksichtigt, ohne dass Sie dafür Belege vorlegen müssen.