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Familienstand im Lebenslauf zeigen - Sinnvoll oder nicht?

Früher galt der Familienstand als Pflichtangabe im Lebenslauf. Mittlerweile können Bewerber jedoch selbst entscheiden, ob sie diese Information preisgeben möchten. In diesem Artikel widmen wir uns der Frage, wie sich die Nennung des Familienstands auf Ihren Bewerbungserfolg auswirken kann. Wir diskutieren die mögliche Interpretation der jeweiligen Familienstände und geben Tipps für verschiedene Situationen.

Manuela Groß - Bewerbungsexpertin

Über die Autorin

Als Texterin unterstütze ich das Team von „Die Bewerbungsschreiber“ seit 2021 und habe seitdem über 800 Bewerbungen für diverse Positionen verschiedener Branchen verfasst – in deutscher und englischer Sprache. Dadurch verfüge ich über umfassende Fachkenntnisse in der Formulierung von Bewerbungs- und Motivationsschreiben sowie in der Strukturierung von Lebensläufen für den deutschsprachigen sowie den internationalen Arbeitsmarkt. Gerne bringe ich Sie Ihrem Traumjob mit meinen Tipps ein entscheidendes Stück näher!

Manuela Groß - Bewerbungsexpertin

Übersicht der Familienstände

Bevor Sie Ihren Familienstand in den Bewerbungsunterlagen angeben, sollten Sie zunächst darüber im Klaren sein, welche Familienstände überhaupt existieren:

  • Ledig: Dieser Familienstand trifft auf nicht verheiratete Personen zu. Wichtig hier: Ein fester Partner ändert diesen Status nicht.

  • Verheiratet: Als verheiratet gelten Personen, die ihre Ehe beim zuständigen Standesamt geltend gemacht haben. Er trifft auf alle aktuell verheirateten Personen zu, auch wenn diese zuvor den Status „geschieden“ oder „verwitwet“ innehatten. Es gilt: Eine Verlobung ist keine Ehe und hat somit keine Auswirkung auf Ihren Familienstand.
  • Eingetragene Lebenspartnerschaft: Dieser Familienstand trifft nur auf gleichgeschlechtliche Paare zu, welche das auf dem Lebenspartnerschaftsgesetz beruhende Bündnis zwischen 2001 und 2017 eingegangen sind. Danach wurde diese Form der Verpartnerung durch die Ehe ersetzt.
  • Geschieden: Zuvor verheiratete Personen, deren Ehe durch eine rechtskräftige Scheidung aufgehoben wurde, gelten als geschieden.
  • Verwitwet: Diese Angabe trifft auf Personen zu, deren Ehepartner verstorben ist.

Wo gebe ich meinen Familienstand in der Bewerbung an?

Der Familienstand wird immer ausschließlich im Lebenslauf angegeben und keinesfalls zusätzlich im Bewerbungsschreiben. Dort wäre die Angabe kontraproduktiv, da sie von Ihren Fähigkeiten ablenkt. Wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihren Familienstand im Lebenslauf zu nennen, gehört dieser in die Kategorie „Persönliche Daten“. Oft wird er unterhalb der Staatsangehörigkeit angegeben.

Familienstand Lebenslauf Beispiel

Beispiel für die Angabe des Familienstands im Lebenslauf

Ist die Angabe des Familienstands verpflichtend?

Nein, die Angabe des Familienstands ist, ebenso wie die Ihres Geburtsdatums / -orts, Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrer Konfession, nicht verpflichtend. Gesetzliche Grundlage ist hier das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, welches eine Diskriminierung im Bewerbungsprozess verhindern soll.


Die Frage, ob der Familienstand im Lebenslauf angegeben werden sollte, kann nicht pauschal beantwortet werden. Im Folgenden finden Sie verschiedene Argumente, die für oder gegen eine Nennung sprechen.

Argumente für die Angabe des Familienstands:

  • Die Angabe unterstreicht Ihre Ehrlichkeit.

  • Sie spielen von vornherein mit offenen Karten und vermeiden möglicherweise spätere Konflikte.

Argumente gegen die Angabe des Familienstands:

  • Seit Inkrafttreten des AGG besteht keine Verpflichtung zur Angabe Ihres Familienstandes. Eine offene Diskriminierung aufgrund der Nichtangabe ist rechtlich nicht zulässig (kann jedoch oft nicht nachgewiesen werden).

  • Auch Personaler sind vom stereotypischen Denken betroffen, was Ihre Chancen auf den Job bei bestimmten Interpretationen gefährden kann.
  • Ihr Familienstand lässt keine Rückschlüsse auf Ihre Eignung für eine Stelle zu.
Laura Brändle - Bewerbungsexpertin

Bei der Bewerbung im Ausland sollten Sie stets die dort geltenden Regelungen und Normen zum Umgang mit persönlichen Daten beachten. In vielen englischsprachigen Ländern, wie z.B. den USA, wird großer Wert auf anonyme Bewerbungen gelegt. Angaben wie das Alter oder der Familienstand sind dort tabu.

Laura Brändle - Bewerbungsexpertin

Interpretationen und Vorurteile zum Familienstand

Um zu beurteilen, ob sich die Angabe eines Familienstands möglicherweise negativ auf Ihre Bewerbungschancen auswirkt, müssen zunächst die möglichen Interpretationen betrachtet werden. In anderen Worten: Welche Aussagen meint ein Personaler oder ein Arbeitgeber anhand Ihres Familienstands treffen zu können? Im Folgenden sind einige mögliche Assoziationen mit den verschiedenen Familienständen aufgelistet.

Mögliche positive Assoziationen:

  • Ledig: Erhöhte Flexibilität

  • Verheiratet: Erhöhte Loyalität und Belastbarkeit

Mögliche negative Assoziationen:

  • Ledig: Erhöhte Illoyalität und Sprunghaftigkeit

  • Verheiratet: Begrenzte Verfügbarkeit
  • Geschieden: Erhöhte Streitsucht
  • Verwitwet: Geringere Belastbarkeit

Natürlich sind diese Stereotype kein Garant für eine realitätsnahe Interpretation und Bewertung Ihrer Fähigkeiten. Doch das „Schubladendenken“ findet statt - ob bewusst oder unbewusst - und verhindert nicht selten eine nüchterne Betrachtung Ihrer Qualifikationen.

Ist es sinnvoll, Kinder im Lebenslauf anzugeben?

Die Angabe von Kindern im Lebenslauf ist, ebenso wie die des Familienstands, nicht verpflichtend. Falls Sie Kinder haben und diese Information mit Ihrem zukünftigen Arbeitgeber teilen möchten, erfolgt die Nennung zusammen mit dem Familienstand (durch ein Komma abgetrennt). Auch das Alter der Kinder kann in Klammern angegeben werden.


Beispiele für die Angabe Ihrer Kinder im Lebenslauf:

  • „Familienstand: ledig, keine Kinder“

  • „Familienstand: verheiratet, 3 Kinder (12, 21 und 23 Jahre)“

Auch an dieser Stelle existieren verschiedene Interpretationsmöglichkeiten seitens eines Arbeitgebers. Im Folgenden finden Sie einige typische Assoziationen:

  • Ledig ohne Kinder: Hohe Flexibilität

  • Verheiratet mit Kindern: Hohe Loyalität dem Unternehmen gegenüber, stabiler Lebensstil, weniger Arbeitszeit möglich
  • Verheiratet ohne Kinder: Kinder sind bereits in Planung

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Weitere häufig gestellte Fragen zum Familienstand

Befinde ich mich durch meine unverheiratete Beziehung in einer Lebenspartnerschaft?

Ein Partner, den Sie nicht geheiratet haben, hat keinen Einfluss auf Ihren Familienstand. In diesem Fall gelten Sie als ledig.

Was ist der Unterschied zwischen Heirat und eingetragener Lebenspartnerschaft?

Seit dem 01.10.2017 ist die Ehe in Deutschland auch für gleichgeschechtliche Paare möglich. Davor bestand lediglich die Möglichkeit einer Lebenspartnerschaft. Rechtlich gibt es zwischen den beiden Formen kaum Unterschiede.

Warum gelte ich nach einer Scheidung als „geschieden“ und nicht „ledig“?
Als „ledig“ gelten Sie nur, wenn Sie noch nie verheiratet waren.
Wo gebe ich meine Elternzeit an?
Falls Sie aktuell in Elternzeit sind oder sich zuvor in Elternzeit befanden, können Sie die Angabe im Lebenslauf in Ihren beruflichen Werdegang einordnen. Behalten Sie dabei die übliche antichronologische Reihenfolge der Stationen bei. Die Nennung der Elternzeit kann sinnvoll sein, um ansonsten auftretende Lücken in Ihrem Lebenslauf zu erklären.

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