Europass: Lebenslauf & Co. – Alle wichtigen Informationen
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Die Bewerbung im europäischen Ausland ist für viele Bewerber interessant, wirft allerdings auch viele Fragen auf. Im Vordergrund stehen dabei die unterschiedlichen Formalitäten und Anforderungen der jeweiligen Nationen – andere Länder, andere Sitten.
Um Bewerbern die internationale Bewerbung innerhalb der EU zu erleichtern, wurde im Jahr 2004 der Europass eingeführt.
In diesem Artikel geben wir Ihnen alle wichtigen Informationen rund um den Europass und seinen einzelnen Bestandteilen.
Was ist der Europass Lebenslauf?
Der Europass Lebenslauf ist der erste der 5 Europass-Bestandteile. Ähnlich wie die anderen Dokumente ist er darauf ausgelegt, die Qualifikationen und Kompetenzen der potenziellen Bewerber transparent und vergleichbar zu machen. Anerkannt ist der Europass Lebenslauf allen EU-Staaten, den EFTA-/EWR-Staaten sowie den Beitrittsländern.
Die Fähigkeiten und Kompetenzen des Bewerbers rücken im Lebenslauf, neben den Kontaktdaten und bisherigen Stationen, in den Vordergrund, ähnlich dem Lebenslauf einer regulären Bewerbung. Auch künstlerische und organisatorische Kenntnisse sind wesentlich gefragt. Natürlich spielen die sprachlichen Kenntnisse des Bewerbers hier eine tragende Rolle. Durch die gemeinsamen europäischen Kompetenzstufen werden diese definiert und machen das Sprachniveau des Bewerbers vergleichbarer mit denen seiner Mitbewerber.
Für wen ist der Europass Lebenslauf?
Der Europass Lebenslauf richtet sich an jeden Bewerber, der sich innerhalb der EU für ein Praktikum, Studium oder einen Vollzeitjob bewerben möchte.
Was ist der Europass Sprachenpass?
Der Europass Sprachenpass ist der zweite der fünf Europass Bestandteile. Er ist ein bedeutender Teil, da er die Sprachkenntnisse jedes Bewerbers europaweit auf einen Nenner bringt.
- Hör- und Leseverständnis
- Sprach- und Interaktionsvermögen
- Schriftliche Ausdrucksfähigkeit
Der Lernort und der Grad des Abschlusses können ebenfalls angegeben werden, um einen direkten Nachweis der erlernten Fremdsprache zu liefern.
Wer kann den Europass Sprachenpass bekommen?
Der Europass Sprachenpass ist für jeden Bewerber gedacht, der seine Sprachkenntnisse dokumentieren will. Er stellt eine sinnvolle Ergänzung der Bewerbungsunterlagen dar.
Was sind die Europass Zeugniserläuterungen?
Die Europass Zeugniserläuterungen richten sich nach dualen Ausbildungsberufen bzw. vollzeitschulischen Berufsausbildungs- und Weiterbildungsabschlüssen. In der Bewerbung ersetzen sie das Zeugnis nicht komplett, sondern dienen lediglich als Beilage zum Abschlusszeugnis. Ziel der Zeugniserläuterungen ist es, das Abschlusszeugnis eines Bewerbers europaweit verständlich und das damit erreichte Bildungsniveau transparent zu machen.
Die Zeugniserläuterung gibt Auskunft über folgende Elemente:
- Bezeichnung des Zeugnisses
- Übersetzte Bezeichnung des Zeugnisses
- Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
- Berufliche Tätigkeitsfelder
- Amtliche Grundlage des Zeugnisses
- Offiziell anerkannte Wege zur Erlangung des Zeugnisses
Wer kann die Europass Zeugniserläuterungen bekommen?
Die Europass Zeugniserläuterungen sind nicht personengebunden. Sie sind für jeden Bewerber geeignet, der sich im europaweiten Ausland bewerben möchte und sind ein fester Bestandteil des Europasses.
Was ist der Europass Mobilitätsnachweis?
Der Europass Mobilitätsnachweis ist ein Dokument, welches die internationale Erfahrung von Schülern, Studenten und Angestellten dokumentiert und sammelt. Die einzige Anforderung für die Beantragung des Passes ist ein nachweisbarer bzw. absolvierter Auslandsaufenthalt. In ihm werden, neben der genauen Bezeichnung der Stelle, die vor Ort durchgangenen Lerninhalte aufgeführt.
Folgende Kriterien müssen vor der Beantragung gewährleistet sein:
- Die Vereinbarung zwischen Entsendeeinrichtung und Gastorganisation
- Die sprachliche Vorbereitung
- Die Betreuung im Ausland durch einen Mentor oder eine Mentorin
- Die Einhaltung des geografischen Geltungsbereichs
Wer kann den Europass Mobilitätsnachweis bekommen?
Der Europass Mobilitätsnachweis kann von jedem Menschen erworben werden, der einen Lernabschnitt im Ausland (innerhalb der EU bzw. der EWR-Länder) absolviert. Ob Schüler von allgemeinbildenden Schulen, Jugendliche in der Aus- und Weiterbildung, Studierende und Erwachsene, welche sich in einem festen Arbeitsverhältnis befinden. Im Regelfall kann ausschließlich die entsendende Einrichtung eine Beantragung für den Erhalt des Passes stellen. Der Mobilitätsnachweis kann dahin gehend nur bedingt von Einzelpersonen beantragt werden. Beispielhaft hierfür sind Teilnehmer der EUS-Studienbesuche.
Was ist das Europass Diploma Supplement?
Das Europass Diploma Supplement ist ein Dokument, welches eine genaue Auskunft über das abgeschlossene Studium und die damit erworbene Qualifikation des Hochschulabsolventen gibt. Ziel dieses Leistungsnachweises ist es, die Vergleichbarkeit von Bewerbern im europäischen Rahmen zu erhöhen. Ebenfalls dient er dazu, die Art sowie den Inhalt und Kontext des Erlernten verständlicher zu machen. Dazu trägt unter anderem eine englische Version des Diploms bei, die jeder Absolvent zusätzlich zum Original erhält. Es fungiert jedoch lediglich als Erklärung zu akademischen Hochschulzeugnissen und ist kein Ersatz für das gültige Abschlusszeugnis.
Wer kann das Europass Diploma Supplement bekommen?
Das Europass Diploma Supplement richtet sich an Hochschulabsolventen. Seit dem Jahr 2005 erhalten Studenten, die ihren Studiengang mit einem Bachelor- oder Masterabschluss absolvieren, automatisch einen von ihnen zusätzlich zum Abschlusszeugnis. Wer seinen Abschluss nach dem 1. Januar 2005 gemacht hat, kann sich das Dokument auch rückwirkend ausstellen lassen. Für Hochschulabsolventen der sogenannten „alten“ Studiengänge (Magister, Diplom, Lehramt) gilt: Eine rückwirkende Ausstellung hängt von der Studienordnung bzw. den Verantwortlichen der Hochschulen ab. Mehr Informationen zum Thema gibt es natürlich auch an Hochschulen in Ihrer Nähe.
Wo bekomme ich meinen Europass?
Der Europass kann kostenlos auf der Webseite der CEDEFOP (Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung) erstellt und erworben werden.